Aufgaben
Sie nennen uns Helden aber wir tun nur unsere Arbeit

 

 

Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit !

... wir sind für die Feuerwehr da, damit wir für Sie da sind! Einer für alle, alle für einen - denn gemeinsam sind Wir stark.

 

Im Laufe der Zeit hat sich das Einsatzgebiet unserer Feuerwehr um vieles erweitert. Das Löschen von Bränden steht Nicht nur im Vordergrund, sondern auch vielfältige andere Aufgaben. Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählt die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen und Katastrophen. Im Sinne der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wehren sie Gefahren ab, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen können. Um dies alles bewältigen zu können, gehört auch die dementsprechende Ausbildung dazu.

Es kommt auch vor, das wir bei Veranstaltungen in den Gemeinden zu Sicherungs- und Absperrmaßnahmen tätig werden.

Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind die Feuerwehren durch die Bestellung von Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten bzw. bei Großveranstaltungen tätig. Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes unterstützt die Feuerwehr die zuständigen Behörden bei Brandsicherheitsschauen. Diese Tätigkeit fällt ansonsten nicht in den Aufgabenbereich einer freiwilligen Feuerwehr.

In Katastrophenfällen (z.B. Hochwasser tätig als Wasserwehr) erfolgt die Gefahrenabwehr gemeinsam mit anderen Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel dem Technischen Hilfswerks, dem Deutschen Roten Kreuz, der Bundeswehr usw.

 

Einsatz Feuerwehrmann      Einsatz Feuerwehrmann

 

Die Feuerwehr ist allgemeine Schadenwehr bei Ereignissen, die rasche und größere Hilfe erfordern. Sie leistet unverzügliche Hilfe, insbesondere bei:

a) Gefährdung von Personen oder Tieren
b) Bränden oder Explosionen
c) Elementarereignissen
d) Ereignissen, welche die Umwelt gefährden oder schädigen


Die Feuerwehr erfüllt die ihr in diesem Gesetz übertragenen Aufgaben. Oberstes Ziel der Schadensbekämpfung ist der Schutz von Leib und Leben. Die Feuerwehr ist zur Hilfeleistung außerhalb der Gemeinde oder des Betriebes verpflichtet.

Ebenfalls sind Brandwachen, Dienstleistungen wie Verkehrsdienst oder bei größeren Anlässen als Aufgaben der Feuerwehr definiert und können durch den Gemeinderat allenfalls durch weitere, auch technische Hilfeleistungen, ergänzt werden.

 

 

Retten         -         Löschen         -         Bergen         -         Schützen